Сharaktereigenschaft
Der Charakter eines Menschen bezeichnet dessen moralisch bedeutende Eigenschaften, die seine Persönlichkeit bilden. Positive Eigenschaften einer Person werden gemeinhin als Stärken, negative hingegen als Schwächen bezeichnet. Zum Charakter eines Menschen gehören außerdem seine persönlichen Kompetenzen sowie seine Temperamente und Gewohnheiten.
Im Allgemeinen werden die Persönlichkeitseigenschaften in fünf Merkmale gegliedert, die unter den Begriffen Gewissenhaftigkeit, Offenheit, Verträglichkeit, Extraversion und emotionale Stabilität bekannt sind. Die individuelle Ausprägung dieser persönlichen Kompetenzen formt schließlich den Charakter des Einzelnen.
Ist das Merkmal der Gewissenhaftigkeit stark ausgeprägt, handelt es sich um einen zuverlässigen, sorgfältigen und zielstrebigen Menschen. Menschen mit einer hoch entwickelten Verträglichkeit sind verständnisvoll, hilfsbereit, kooperativ und mitfühlend. Die Offenheit eines Menschen charakterisiert ihn als wissbegieriges, fantasievolles und kreatives Individuum. Personen mit auffälliger Extraversion sind gesellig, aktiv und gesprächig. Den Gegenpol dazu bildet die Introversion, die sich durch Zurückhaltung auszeichnet. Eine ausgeprägte emotionale Stabilität zeichnet sich durch Ruhe und Besonnenheit aus, wohingegen labile Charaktere zu Ängstlichkeit und Nervosität neigen.
Darüber hinaus wird der Charakter eines Menschen durch dessen Temperament geprägt. Maßgeblich ist dabei die Reaktion auf etwaige Hindernisse, die in vier Verhaltensstile eingeteilt werden: heiter und unbeschwert, langsam und schwerfällig, erregbar und jähzornig sowie trübsinnig und misstrauisch. Diese Verhaltensweisen beruhen auf den individuellen Erfahrungen eines Menschen.